Koreanische Kosmetik verkaufen: Leitfaden für Läden und Concept Stores
Koreanische Kosmetik verkaufen – für viele Läden und Concept Stores ist das eine naheliegende Ergänzung. Deine Kundschaft kennt die Marken aus Social Media, die Verpackungen passen ins Regal, und ein Toner oder eine Lippenmaske ist schnell erklärt. Die wichtigste Entscheidung fällt aber vor dem ersten Regalbrett: Bestellst du selbst in Korea oder kaufst du bei einem Händler in der EU? Davon hängt ab, welche Pflichten du trägst. Hier findest du beide Wege im Vergleich, ein Start-Sortiment und alles, was beim Verkauf im Geschäft gilt.
Transparenz: Wir verkaufen die Produkte, die in diesem Beitrag vorkommen, selbst – auch an Läden mit einem Händlerkonto. Die Hinweise zu Kosmetikrecht, Preisangaben und Gewerbe sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt: Bestellst du direkt in Korea, bist du nach der EU-Kosmetikverordnung Importeur und damit die verantwortliche Person. Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei und die Meldung im EU-Portal CPNP liegen dann bei dir. Kaufst du Ware mit EU-Etikett bei einem Händler in der EU, bleiben dir die Händlerpflichten: Etikett und Haltbarkeit prüfen, richtig lagern, Lieferwege belegen.
Selbst importieren oder in der EU einkaufen?
Jedes kosmetische Mittel, das in der EU verkauft wird, braucht eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU. Sie ist mit Namen und Anschrift auf dem Etikett genannt und steht dafür ein, dass das Produkt den Regeln entspricht. Bei Ware aus Korea ist das der Importeur, also das Unternehmen, das die Ware in die EU holt und hier in Verkehr bringt. So regelt es Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Für deinen Laden heißt das: Du steigst entweder am Anfang der Kette ein und übernimmst diese Rolle selbst. Oder du kaufst dort ein, wo die Rolle schon vergeben ist. Dann bist du Händler. Die Grafik zeigt beide Einstiege.
Der Weg eines Produkts von Korea in dein Regal
Station 2 steht für das Produkt ein. Station 4 prüft, lagert und verkauft. Grundlage: Artikel 4, 6 und 13 der EU-Kosmetikverordnung.
Was jeder Weg an Pflichten bedeutet
Beide Wege sind erlaubt. Sie unterscheiden sich aber im Aufwand, und zwar deutlich. Die erste Liste zeigt, was du als Importeur für jedes einzelne Produkt erledigen musst. Die zweite zeigt, was dir als Händler bleibt.
Direkt in Korea bestellen
Du bist Importeur und verantwortliche Person- Sicherheitsbericht für jedes Produkt, erstellt von einer Fachperson etwa aus Pharmazie oder Toxikologie (Art. 10).
- Produktinformationsdatei an der Adresse auf dem Etikett, aufbewahrt bis zehn Jahre nach der letzten Charge (Art. 11).
- CPNP-Meldung jedes Produkts im Portal der EU-Kommission, bevor du es verkaufst (Art. 13).
- Etikett mit deinem Namen, deiner Anschrift und dem Ursprungsland. Füllmenge, Haltbarkeit, Warnhinweise und Verwendungszweck stehen auf Deutsch (Art. 19, § 4 KosmetikV).
- Verpackungsregister LUCID und Beteiligung an einem dualen System, denn Importeure gelten als Hersteller der Verpackung (§ 3 Abs. 14 VerpackG).
- Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei jeder Sendung.
Bei einem Händler in der EU kaufen
Du bist Händler- Vor dem Verkauf prüfen: verantwortliche Person, Chargennummer, Inhaltsstoffliste, deutsche Angaben und Mindesthaltbarkeit (Art. 6 Abs. 2).
- Richtig lagern: Lagerung und Transport dürfen das Produkt nicht beeinträchtigen (Art. 6 Abs. 4).
- Lieferwege belegen: Auf Anfrage der Behörde nennst du, von wem du eine Charge bezogen hast, bis drei Jahre danach (Art. 7).
- Melden: Geht von einem Produkt ein Risiko aus oder tritt eine ernste unerwünschte Wirkung auf, informierst du die verantwortliche Person und die zuständige Behörde (Art. 6 Abs. 3, Art. 23).
Der Haken am Direktimport
Der Engpass ist selten der Zoll, sondern die Produktinformationsdatei. Für den Sicherheitsbericht braucht die Fachperson die genaue Rezeptur sowie Daten zur Stabilität und zur mikrobiologischen Qualität. Diese Unterlagen bekommt sie nur vom Hersteller. Bei kleinen Bestellmengen geben viele Hersteller sie nicht heraus.
Dazu kommt das Etikett. Koreanische Packungen tragen oft Wirkversprechen, die in der EU nicht zulässig sind. Bei Sonnenschutz dürfen nur UV-Filter von der europäischen Positivliste enthalten sein. Was das im Einzelnen bedeutet, liest du in unserem Beitrag Koreanische Kosmetik in der EU: was zugelassen ist und was nicht.
Du kannst die Rolle der verantwortlichen Person per schriftlichem Mandat an einen Dienstleister in der EU übertragen. Das nimmt dir die Arbeit ab, aber nicht die Kosten: Sicherheitsbericht und Meldung fallen für jedes Produkt an. Für eine Kosmetik-Ecke mit fünf bis zehn Produkten steht das selten im Verhältnis.
Werkzeug: Welche Rolle hast du beim Verkauf?
Nicht nur der Einkauf entscheidet über deine Rolle. Auch was du im Laden mit der Ware machst, kann dich zur verantwortlichen Person machen. Wähle aus, was auf dich zutrifft.
Du kaufst Ware, die schon für den EU-Markt in Verkehr gebracht wurde. Die verantwortliche Person steht auf dem Etikett. Das bist nicht du.
- Etikett und Mindesthaltbarkeit vor dem Verkauf prüfen
- kühl, trocken und ohne direkte Sonne lagern
- je Charge mindestens drei Jahre nachweisen können, woher sie stammt
- bei Risiken die verantwortliche Person und die Behörde informieren
Aufwand: gering. Der Weg, den die meisten Läden gehen.
Du bestellst selbst in Korea und verkaufst weiter. Egal ob beim Hersteller, bei einem Großhändler oder in einem Onlineshop: Damit bist du Importeur. Für jedes Produkt, das du so anbietest, stehst du voll ein.
- Sicherheitsbericht und Produktinformationsdatei je Produkt
- CPNP-Meldung vor dem ersten Verkauf
- Etikett mit deiner Anschrift, dem Ursprungsland und deutschen Pflichtangaben
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Aufwand: hoch. Ohne Unterlagen vom Hersteller geht es nicht.
Du füllst Proben ab, füllst um oder klebst ein eigenes Etikett mit deinem Namen auf. Damit veränderst du ein Produkt, das schon im Handel ist, oder bringst es unter deinem Namen heraus. Beides macht dich nach Artikel 4 Absatz 6 zur verantwortlichen Person.
- Umgefüllte Ware braucht einen eigenen Sicherheitsbericht
- neue Behälter brauchen ein vollständiges Etikett
- Haltbarkeit und Hygiene liegen jetzt bei dir
Besser: Frag deinen Lieferanten nach originalen Probengrößen.
Du stellst ungeöffnete Originalprodukte zu einem Set zusammen. Du veränderst die Produkte nicht, deshalb bleibst du Händler.
- Originalverpackungen und Etiketten bleiben unverändert
- schreib außen auf das Set, welche Produkte drin sind
- für Sets aus verschiedenen Produkten entfällt der Grundpreis
Aufwand: gering. Eine gute Idee für die Geschenkzeit.
Grundlage: Artikel 4 Absätze 5 und 6 sowie Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und § 4 Abs. 3 der Preisangabenverordnung. Die reine Übersetzung von Etikettangaben gilt nicht als Veränderung des Produkts.
Wareneingang: Diese fünf Angaben prüfst du auf jedem Produkt
Als Händler musst du nicht die Rezeptur prüfen, wohl aber das Etikett. Artikel 6 der Kosmetikverordnung nennt genau, worauf du vor dem Verkauf schaust. Mit dieser Liste dauert der Check pro Produkt kaum eine Minute.
| Angabe | Worauf du achtest | Warnsignal |
|---|---|---|
| Verantwortliche Person | Name oder Firma und Anschrift in der EU. Bei Importware steht zusätzlich das Ursprungsland, etwa „Made in Korea“. | nur eine koreanische Adresse oder gar keine |
| Chargennummer | eine Chargen- oder Losnummer auf der Packung | fehlt ganz |
| Inhaltsstoffe | vollständige Liste nach INCI, eingeleitet mit dem Wort „Ingredients“ | Liste nur in koreanischer Schrift |
| Deutsche Angaben | Füllmenge, Haltbarkeit, Warnhinweise und Verwendungszweck auf Deutsch, auch als fest haftender Aufkleber | Warnhinweise nur auf Koreanisch oder Englisch |
| Mindesthaltbarkeit | ein Datum oder, bei Produkten mit mehr als 30 Monaten Haltbarkeit, das Tiegelsymbol mit der Monatszahl nach dem Öffnen | Datum abgelaufen oder sehr knapp |
Fehlt eine dieser Angaben, stellst du das Produkt nicht ins Regal. Sprich deinen Lieferanten an. Ein seriöser Händler in der EU kann dir die verantwortliche Person jederzeit nennen.
Das Start-Sortiment: sechs Produkte, die sich selbst erklären
Ein Concept Store verkauft Auswahl, keine Regalmeter. Für den Start reichen fünf bis sieben Produkte aus Reinigung, Toner, Serum und Sonnenschutz, dazu ein kleiner Artikel für die Kasse. Die Auswahl unten folgt drei Regeln:
- Bekannt: Die Marke ist vielen aus Social Media ein Begriff. Deine Kundschaft erkennt die Flasche wieder.
- Erklärbar: Jedes Produkt lässt sich in einem Satz beschreiben – wofür und wann.
- Ohne Hautanalyse: keine starken Säuren, kein Retinol. Solche Produkte gehören in Geschäfte mit Hautberatung.
Round Lab 1025 Dokdo Cleanser
Was es ist: Reinigungsschaum mit Tiefenmeerwasser von der Insel Ulleungdo, 150 ml.
Im Laden: Reinigung wird regelmäßig nachgekauft. Ein Grund, wiederzukommen.
Haken: Im Regal unauffällig. Erkläre ihn als ersten Schritt der Routine.
ANUA Heartleaf 77 Soothing Toner
Was es ist: Toner mit 77 % Extrakt aus Houttuynia cordata, auf Englisch Heartleaf, 250 ml.
Im Laden: Klarer Platz in der Routine: nach der Reinigung, vor dem Serum.
Haken: Die große Flasche braucht Platz. Stell eine aus und lagere den Rest.
COSRX Advanced Snail 96 Mucin Power Essence
Was es ist: Essenz mit 96 % Schneckenschleimfiltrat, 100 ml.
Im Laden: Der Inhaltsstoff weckt Neugier und öffnet das Gespräch.
Haken: Nicht vegan. Halte für diese Kundschaft eine Alternative ohne Schneckenschleim bereit.
SKIN1004 Madagascar Centella Ampoule
Was es ist: Serum aus Centella-asiatica-Extrakt aus Madagaskar, 100 ml.
Im Laden: Von Centella, auch Tigergras genannt, haben viele schon einmal gehört.
Haken: Ein Serum braucht mehr Erklärung als Sonnenschutz. Leg eine Karte mit dem Anwendungsschritt dazu.
Beauty of Joseon Relief Sun SPF50+
Was es ist: Sonnenschutz fürs Gesicht mit LSF 50+, Reisextrakt und organischen UV-Filtern, 50 ml.
Im Laden: Passt zu jeder Routine und ist in einem Satz erklärt.
Haken: Saisonware. Plane die Nachbestellung im Frühjahr größer als im Herbst.
Laneige Lip Sleeping Mask EX Berry
Was es ist: Lippenmaske für die Nacht, 20 g.
Im Laden: Kleines Format für die Kasse und ein unkompliziertes Mitbringsel.
Haken: Duftet fruchtig. Für Kundschaft, die unparfümierte Pflege sucht, nicht die erste Wahl.
Präsentation: Schaufenster, Tester und Geschenksets
Im Laden entscheidet die Präsentation darüber, ob ein Produkt angefasst wird. Gleichzeitig kann sie dich unbemerkt in Pflichten bringen, die du nicht willst. Diese Liste trennt beides.
So machst du es
- Ins Schaufenster kommen leere Verpackungen oder Attrappen. Die Verkaufsware steht im Laden, weg von Sonne und Heizung.
- Tester sind eigene, gekennzeichnete Exemplare mit Öffnungsdatum. Dazu Einwegspatel und Wattepads.
- Geschenksets stellst du aus ungeöffneten Originalprodukten zusammen.
- Zu jedem Produkt gehört eine kleine Karte mit einem Satz: wofür und wann.
Lass es lieber
- Proben abfüllen oder Produkte umfüllen. Damit wirst du zur verantwortlichen Person.
- Eigene Etiketten mit deinem Namen über das Original kleben.
- Angebrochene Tester oder geöffnete Rückläufer verkaufen.
- Wirkversprechen von der koreanischen Packung auf deine Preisschilder übernehmen.
Preise auszeichnen: Gesamtpreis und Grundpreis
- Gilt für
- Ware ab 10 ml oder 10 g
- Einheit
- 1 Liter oder 1 Kilogramm
- Ausnahmen
- unter anderem dekorative Kosmetik und Sets aus verschiedenen Produkten
- Grundlage
- §§ 4 und 5 PAngV
An jedem Produkt steht der Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer. Ab 10 Millilitern oder 10 Gramm kommt der Grundpreis dazu. Seit der Neufassung der Preisangabenverordnung 2022 gibst du ihn immer je Liter oder Kilogramm an, nicht mehr je 100 Milliliter.
Rechenbeispiel: Eine 50-ml-Flasche für 20 Euro hat einen Grundpreis von 400 Euro je Liter. Die Formel: Preis geteilt durch Milliliter, mal 1.000.
Keinen Grundpreis brauchen unter anderem Produkte, die ausschließlich färben oder verschönern, also dekorative Kosmetik. Dasselbe gilt für Sets aus verschiedenen Produkten, die nicht miteinander vermischt sind.
Gewerbe und Einkauf: Was du vor der ersten Bestellung klärst
Für den Verkauf von Kosmetik brauchst du keine besondere Erlaubnis. Es reicht ein angemeldetes Gewerbe, dessen Beschreibung den Handel mit Kosmetik abdeckt. Steht dort bisher nur der Handel mit Mode oder Wohnaccessoires, lass die Anmeldung ergänzen.
Beim Einkauf zählen für einen Laden drei Dinge: kleine Mengen zum Testen, Ware mit vollständigem EU-Etikett und ein Lieferant, der dir auf Nachfrage die verantwortliche Person nennt. Bei Purida gibt es dafür das Händlerkonto. Du bestellst ab drei Stück je Produkt. Als Nachweis brauchst du deine USt-IdNr. oder Steuernummer und einen Gewerbenachweis. Alle Bedingungen findest du auf unserer Seite zu koreanischer Kosmetik im Großhandel.
In fünf Schritten zur K-Beauty-Ecke
Rolle klären
Einkauf in der EU oder Direktimport? Das Werkzeug oben zeigt, was daraus folgt.
Gewerbe prüfen
Deckt deine Anmeldung den Handel mit Kosmetik ab? Wenn nicht, ergänzen.
Klein starten
Fünf bis sieben Produkte aus Reinigung, Toner, Serum, Sonnenschutz und Kasse.
Wareneingang prüfen
Fünf Angaben auf jedem Etikett, Haltbarkeit notieren, kühl lagern.
Auszeichnen und zeigen
Gesamtpreis, Grundpreis, Tester mit Datum und eine Karte je Produkt.
Du führst ein Studio statt eines Ladens? Für Nagel-, Wimpern- und Beautystudios gibt es einen eigenen Leitfaden: Produkte im Nagelstudio verkaufen. Kosmetikstudios, Salons und Spas finden Treatments und Wirkstoffe in K-Beauty für Profis.
Häufige Fragen zum Verkauf koreanischer Kosmetik
Darf ich koreanische Kosmetik in Deutschland verkaufen?
Ja. Die Ware muss für den EU-Markt in Verkehr gebracht sein: mit einer verantwortlichen Person in der EU, einer Meldung im CPNP und einem Etikett nach Artikel 19 der Kosmetikverordnung. Kaufst du solche Ware bei einem Händler in der EU, bist du selbst Händler und hast überschaubare Prüfpflichten.
Brauche ich eine Genehmigung, um Kosmetik zu verkaufen?
Nein. Eine besondere Erlaubnis für den Handel mit Kosmetik gibt es nicht. Du brauchst ein angemeldetes Gewerbe. Importierst du selbst, kommen die Pflichten der verantwortlichen Person dazu.
Was ist die verantwortliche Person bei Kosmetik?
Die Firma oder Person in der EU, die für ein kosmetisches Mittel einsteht. Sie sorgt für Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei und CPNP-Meldung, und ihr Name steht auf dem Etikett. Bei Importware ist das der Importeur, sofern er die Rolle nicht per schriftlichem Mandat an eine andere Person in der EU überträgt.
Muss ich mich als Laden im CPNP anmelden?
Als Händler in der Regel nicht, die Meldung macht die verantwortliche Person. Eine Ausnahme gibt es: Bietest du ein Produkt aus einem anderen EU-Land an und übersetzt aus eigener Initiative Teile des Etiketts, hinterlegst du bestimmte Angaben selbst im CPNP (Artikel 13 Absatz 3).
Kann ich Produkte aus einem koreanischen Onlineshop weiterverkaufen?
Nur, wenn du die Pflichten der verantwortlichen Person übernimmst. Mit dem Weiterverkauf bringst du die Ware als Importeur in der EU in Verkehr. Ohne Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei und CPNP-Meldung ist das nicht zulässig. Die Unterlagen dafür bekommst du von einem Onlineshop praktisch nie.
Darf ich Proben abfüllen?
Besser nicht. Füllst du ein Produkt in kleinere Behälter um, veränderst du es so, dass die Einhaltung der Vorschriften berührt sein kann. Damit wirst du nach Artikel 4 Absatz 6 zur verantwortlichen Person. Frag deinen Lieferanten stattdessen nach originalen Probengrößen.
Brauche ich im Laden einen Grundpreis?
Ja, für Ware ab 10 Millilitern oder 10 Gramm, angegeben je Liter oder Kilogramm. Ausgenommen sind unter anderem dekorative Kosmetik und Sets aus verschiedenen Produkten, die nicht miteinander vermischt sind.
Woran erkenne ich Ware für den EU-Markt?
An einer Anschrift in der EU auf dem Etikett, an der Inhaltsstoffliste nach INCI und an deutschen Angaben zu Füllmenge, Haltbarkeit, Warnhinweisen und Verwendungszweck. Steht nur eine koreanische Adresse auf der Packung, war sie meist nicht für den EU-Markt bestimmt.
Quellen und Methodik
- Kosmetikrecht: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Artikel 4, 6, 7, 10, 11, 13, 19 und 23, im Wortlaut nachgelesen.
- Deutsche Angaben: § 4 Kosmetik-Verordnung.
- Grundpreis: §§ 4 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV).
- Verpackungen: § 3 Abs. 14 Verpackungsgesetz, Importeure gelten als Hersteller.
- Zoll und Steuer: Zollsatz der Position 3304 und Einfuhrumsatzsteuer wie in unserem Zoll-Ratgeber.
- Produkte: Namen, Füllmengen und Inhaltsstoffhinweise stammen aus unseren Produktseiten. Wir beschreiben, was die Produkte sind, und versprechen keine Wirkung.
- Stand: September 2026. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Erst die Rolle, dann das Regal
Koreanische Kosmetik verkaufen ist für einen Laden vor allem eine Frage des Einkaufs. Kaufst du Ware mit EU-Etikett bei einem Händler in der EU, bleiben dir überschaubare Prüfpflichten. Deine Zeit gehört dann Sortiment und Präsentation. Der Direktimport lohnt sich erst, wenn du für jedes Produkt die volle Verantwortung übernehmen willst.

